Amphibien haben im Wesentlichen zwei Optionen bei der Laichplatzwahl. Es werden entweder

  • permanente Gewässer wie See, Teich und Weiher ausgewählt oder
  • temporäre Gewässer, also solche, die austrocknen, bevorzugt.

Permanente Gewässer werden häufiger von Erdkröte oder Grasfrosch genutzt und haben den Vor-teil, dass sie eben nicht austrocknen und damit auch den Nachteil, dass es viele Fressfeinde wie Fische, Libellenlarven usw. gibt. Daher bilden z. B. die Erdkrötenlarven Bufotoxin als Schutzmaßnahme, um nicht gefressen zu werden. In temporären Gewässern kommen deutlich weniger Prädatoren vor, was zwar vorteilhaft, jedoch eben mit der Gefahr schnelleren Austrocknens verbun-den ist. Temporäre Gewässer werden vor allem von Gelbbauchunke, Laubfrosch, Kreuz- und Wechselköte genutzt. Daher ist es zunächst einmal normal, dass bestimmte Amphibiengewässer austrocknen. Für die Population stellt das im Normalfall kein Problem dar.

Aus Tierschutzgründen kann es dennoch erstrebenswert sein, Laich umzusetzen. Hierbei sind einige rechtliche und fachliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Rechtliche Situation
Alle Amphibien sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders, eine Teil-menge auch streng geschützt. Nach § 45 (5) BNatSchG ist es bei Amphibien zulässig, ver-letzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind un-verzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. Das kann man so deuten, dass der Laich von Gewässern, die austrocken, in das nächstgelegene und geeignete Gewässer ver-bracht werden darf. Arten, die streng geschützt sind, müssen beim zuständigen Regierungsprä-sidium gemeldet werden.

Fachliche Situation
Soll aus Tierschutzgründen Laich umgesetzt werden, dann nur in geeignete Gewässer in un-mittelbarer Nähe zu dem Gewässer, welches auszutrocknen droht. Optimal wäre es, befindet sich das neue Gewässer noch im Landlebensraum der Elterntiere. Durch kurze Entfernungen werden ggf. auch Krankheiten wie bspw. Chytridiomykose nur lokal verbreitet, was über größere Distanzen hinweg ggf. zu einer ernsten Gefahr auch für größere Populationen werden kann.

(Text Hubert Laufer)